Allgemeine Geschäftsbedingungen von CORE – Balance durch Physiotherapie & Fitness

Fitnessstudio in der Havellandhalle Seeburg GbR

Stand: 01.01.2024 für Mitgliedschaften und 10er Karten

 

1. Geltung und Abschluss Vereinbarungen

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für Mitgliedschaften, 10er Karten und (im Folgenden der Vertrag) über die Nutzung des  Clubs von CORE – Balance durch Physiotherapie & Fitness, Fitnessstudio in der Havellandhalle Seeburg GbR (im Folgenden CORE) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines mit CORE abgeschlossenen Vertrages zur Nutzung des Clubs berechtigt sind.

1.2. Vertragsabschluss

1.2.1. Vertragsabschluss über einen Antrag für eine Mitgliedschaft. Der Vertrag kommt zu Stande durch Unterschrift des Mitglieds auf dem Antrag. Der Vertragsinhalt wird von CORE gespeichert und dem Mitglied per E-Mail zugesendet.

1.2.2. Vertragsänderung im Studio über einen Antrag für eine Mitgliedschaft. Der Vertrag kommt zu Stande durch Unterschrift des Mitglieds auf dem Antrag. Der Vertragsinhalt wird von CORE gespeichert und dem Mitglied per E-Mail zugesendet. Die Laufzeit der Änderung muss mindestens die Grundlaufzeit des aktuellen Vertrages haben, wenn der aktuelle Vertrag im Voraus gezahlt wird und noch nicht abgelaufen ist, dann kann der neue Vertrag auch nur als Vorauszahlung vereinbart werden.

1.3. AGB

Die AGB werden dem Mitglied persönlich bei Vertragsabschluss ausgehändigt.

2. Leistungen

2.1. Leistungsumfang

Der Vertrag berechtigt das Mitglied ausschließlich zur Nutzung der im CORE angebotenen Trainingsgeräte und Trainingseinrichtungen. Familie=Eltern mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr im Haushalt lebend.

2.2. Nutzung des Studios und seiner Einrichtungen

2.2.1. Das Betreten der Trainingsflächen ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen, festen Sportschuhen gestattet. Bitte bringen Sie ein Handtuch zum Training mit. Aktuelle Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag-Freitag 07:00-22:00 Uhr, Samstag und Sonntag 08:00-21:00 Uhr und an Feiertagen ist eine Öffnungszeit von 09:00-14:00 Uhr zu erwarten, Ausnahme 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag und 01.01. geschlossen.

2.2.2. Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und Kleingeräte, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgestellt werden. Durch das Training dürfen keine Schäden an den Geräten auftreten.

2.2.3. Aus hygienischen Gründen sind im gesamten Dusch- und Wellnessbereich Badeschuhe zu tragen und alle Liegeflächen mit einem körpergroßen Handtuch zu bedecken.

2.2.4. Alle mitgebrachten Sachen müssen im Umkleideschrank verstaut werden. Für jeglichen Diebstahl übernehmen wir keine Haftung.

2.2.5. Im CORE ist es untersagt zu rauchen, alkoholische Getränke oder Drogen zu konsumieren. Drogenhandel ist in allen Bereichen untersagt.

2.3. Zutritt

Zutritt im CORE ist nur durch das Einchecken mit dem Mitgliedsausweis möglich, dafür ist ein Chipkartenpfand in Höhe von 10,-€ bar zu zahlen. Dieser wird bei Rückgabe der Karte wieder zurückerstattet.

2.4. Mitgliedskarte

Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte sind für eine Neuausstattung 10,-€ zu entrichten. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringer oder gar kein Schaden entstanden ist.

2.5. Weisungsberechtigung

Die Mitarbeiter sind berechtigt Weisungen zu erteilen, um die o.g. Punkte sicher zu stellen. Diesen Weisungen sind Folge zu leisten.

2.6. Änderungen

Über die Website von CORE müssen alle Änderungen sofort angezeigt werden.

3. Pflichten des Mitglieds

3.1. Übertragbarkeit

Die Mitgliedschaft im CORE ist personenbezogen und nicht übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Chipkarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht weiter zu geben.

3.2. Kontaktdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, CORE bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann.

3.3. Änderung von Mitgliedsdaten

Jegliche Änderungen von Mitgliedsdaten müssen schnellstmöglich mitgeteilt werden.

3.4. Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA Lastschriftverfahren teilzunehmen.

4. Fälligkeit der Beiträge

4.1. Fälligkeit der Beiträge

Der vereinbarte Wochenbeitrag wird 14-tägig im Voraus gezahlt und ist jeweils montags fällig. Forderungen und offene Beiträge werden immer montags für die laufende Kalenderwoche fällig. Der Vorauszahlungsbeitrag ist fällig zum Vertragsbeginn bzw. mit Beginn der Vertragsverlängerung. Zusätzlich erheben wir eine Jahrespauschale von 49,99€ (Einzelperson) und 89,99€ (Familie), diese ist bei Abschluss des Vertrages sofort fällig und wiederholt sich jedes Kalenderjahr im selben Monat und ist unabhängig von Ruhezeiten.

4.2. Kosten Rücklastschrift

Ist eine Abbuchung des Beitrages nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten der Bank vom Mitglied zu tragen. Zusätzlich erheben wir eine Mahngebühr von 2,50€ pro Schreiben. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.

4.3. Zahlungsverzug

4.3.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält CORE sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Ein Zutritt zum Training ist bei Verzug nicht möglich.

4.3.2. Sofern sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug befindet, wird der Gesamtbetrag des Vertrages fällig und CORE wird weitere rechtliche Maßnahmen einleiten.

4.4. Beitragsanpassung

Aufgrund dauernder Steigerung der Nebenkosten müssen wir eine Beitragsanpassung jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres um 1% vornehmen, dadurch erhöht sich der Mitgliedsbeitrag. Die Jahrespauschale bleibt hiervon unberührt.

5. Laufzeit, Kündigung und Ruhezeiten

5.1. Erstlaufzeit/Verlängerung/Kündigung

Der Vertrag hat nach Wahl des Mitgliedes zunächst eine feste Erstlaufzeit von 1, 6, 12 oder 24 Monaten. Der Vertrag kann vom Mitglied und CORE spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Ende der Erstlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit gekündigt werden.

Die schriftliche Kündigung muss rechtzeitig bei CORE eingehen. Wird die Mitgliedschaft nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (monatlich) und fällt automatisch in den Grundbetrag der 1-monatigen Vertragslaufzeit zurück. Gilt für Vertragsabschlüsse ab dem 01.03.2022.

5.2. Ruhezeiten

Wir gewähren dem Mitglied eine Kulanz-Ruhezeit von insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr. Dies gilt ausschließlich für ungekündigte Mitgliedschaften und nur für die Vertragslaufzeiten 12 und 24 Monate. Die Ruhezeit kann im 14-tägigen Rhythmus vereinbart werden. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend um die Ruhezeit und das nach Ablauf der aktuellen Grundlaufzeit bzw. Verlängerung. Der Vertragsinhalt wird von CORE gespeichert und dem Mitglied per E-Mail zugesendet. Hier gilt die Sperrfrist von einem Monat vor Vertragsende. Alle Ruhezeiten, welche innerhalb eines Monats vor Vertragsende eingehen, werden erst in der Vertragsverlängerung einbezogen. Die Ruhezeit kann auf der Website von CORE oder an der Rezeption vereinbart werden.

5.3. Außerordentliche Kündigungen

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Es ist eine Frist von 6 Wochen zum nächstmöglichen Monatsende einzuhalten. Sollte die Grundlaufzeit nicht abgelaufen sein, wird ein Differenzbetrag berechnet, dieser richtet sich nach dem Beitrag der tatsächlichen Trainingslaufzeit.

6. Haftung von CORE

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CORE nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße

7. Schlussbestimmung

7.1. Änderung der AGB

CORE ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. CORE wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.2. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von CORE aufrechnen.

7.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.